Wir sind auch hier Ihr Partner und bieten Ihnen eine
unbürokratische und einfache Lösung!
Das Verpackungsgesetz verpflichtet ab 2019 die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen*, sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen (Systembeteiligungspflicht**) und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren.
Unser Service für Sie
WEPA Apothekenbedarf hat sich bei der ZSVR registriert und arbeitet mit der Zentek
GmbH & Co. KG zusammen, die ein solches System betreibt. Wir bieten Ihnen zum
Thema Entsorgung eine unbürokratische, einfache Lösung an. Sie können bei WEPA Apothekenbedarf „lizenzierte“ Serviceverpackungen*** beziehen und somit für diese Verpackungen der Systembeteiligungspflicht nachkommen. Dies gilt für die in Ihrer
Apotheke ausgegebenen Primärpackmittel der Marke aponorm®, sowie weitere Primärpackmittel aus dem WEPA-Sortiment (Tragetaschen, Beutel, Flaschen, Kruken, Dosen, Tuben etc.) − auch wenn diese Packmittel Ihren individuellen Apothekenaufdruck tragen.
Weiterführende Informationen
Voraussetzung für das Beziehen der lizenzierten Serviceverpackungen bei WEPA Apothekenbedarf ist, dass die Verpackungen erst bei Ihnen mit Ware befüllt werden,
um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Für andere Verpackungen (etwa zum Versand genutzte Verpackungen) besteht diese Möglichkeit nicht. Die anfallenden Entsorgungsgebühren, die sich aus den Gewichten der jeweiligen Packmittelgrößen/-Ausführungen errechnen, werden separat auf den Rechnungen über die Verpackungen ausgewiesen. Sie sind in unseren Katalogen und Angeboten jeweils angegeben. Diese durch Sie gezahlten Gebühren führen wir an unseren Systempartner Zentek ab. Wir melden die entsprechende Verpackungsmenge auch an die ZSVR.